Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert entspricht der Miete, die Eigentümer verlangen könnten, wenn sie ihre Immobilie nicht selbst bewohnen würden. Diesen Betrag müssen sie als Einkommen versteuern.
 

Warum geht es mit der Abschaffung des Eigenmietwerts nicht vorwärts?

Weil sich das Parlament nicht einig Kommentar zum Eigenmietwert Ein Totgesagter lebt weiter und weiter ist: Es stehen verschiedene Varianten zur Diskussion. Die bisherigen Beschlüsse der beiden Kammern des Parlaments, also des Nationalrats und des Ständerats, stimmen nicht überein. Darum ging die Vorlage jahrelang zwischen den beiden Kammern hin und her. Jetzt ist als letzte Instanz die Einigungskonferenz am Zug, ein vermittelndes Gremium zwischen National- und Ständerat. Selbst wenn es zu einer Einigung kommt, kann noch das Referendum dagegen ergriffen werden. Dann käme es zu einer Volksabstimmung. Das wird nochmals eine Weile dauern.

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Entweder wird der Eigenmietwert abgeschafft oder nicht – warum ist das so kompliziert?

Weil die politischen Meinungen weit auseinandergehen – und weil der Teufel im Detail steckt. Wenn der Eigenmietwert abgeschafft wird, müssten konsequenterweise auch die damit zusammenhängenden Abzüge gestrichen werden. Umstritten ist insbesondere, ob der Schuldzinsabzug gestrichen oder reduziert werden soll. Also die Möglichkeit, die gezahlten Hypothekarzinsen vom Einkommen abzuziehen und damit die Steuerlast zu senken.
 

Was spricht für die Abschaffung und was dagegen?

«Steuerlogisch» wäre es, den Abzug dann zuzulassen, wenn man dank der Schulden ein steuerbares Einkommen erzielt: Wer also mit geliehenem Geld eine Immobilie kauft, die Wohnungen vermietet und diese Einnahmen versteuert, soll auch die dafür notwendigen Auslagen abziehen können, darunter eben die Hypothekarzinsen. Gegen den Schuldzinsabzug spricht, dass dieser dazu einlädt, möglichst hohe Schulden zu machen. Ökonomisch betrachtet wäre es vernünftiger, die Verschuldung möglichst tief zu halten. Im internationalen Vergleich sind Schweizer Haushalte überdurchschnittlich hoch verschuldet – das liegt vorwiegend an den hohen Hypothekarkrediten und daran, dass man diese steuerlich abziehen kann.
 

Gibt es noch weitere Streitpunkte?

Ja. Unbestritten ist, dass bei der Abschaffung des Eigenmietwerts auch der Abzug für den Liegenschaftsunterhalt – also etwa Renovationen – abgeschafft werden muss. Offen ist aber, ob es weiterhin zulässig sein soll, energiesparende Investitionen (zum Beispiel eine Fassadendämmung oder eine Wärmepumpe anstelle einer Ölheizung) steuerlich abzuziehen. 
 

Warum ist ein Teil der Kantone gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts?

Umstritten ist, ob der Eigenmietwert nur für den Hauptwohnsitz abgeschafft werden soll oder auch für Zweitwohnungen. Steuersystematisch ist nur eine generelle Abschaffung logisch. Doch die Bergkantone mit ihren vielen Ferienwohnungen profitieren sehr stark von den Steuereinnahmen aus dem Eigenmietwert und wollen ihn deshalb für Zweitwohnungen beibehalten. Ein Kompromissvorschlag sieht vor, dass der Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen abgeschafft wird, die Tourismuskantone aber im Gegenzug eine neue Steuer speziell auf Zweitwohnungen erheben dürfen. Doch auch dieser Vorschlag ist umstritten, unter anderem deshalb, weil nicht immer klar zwischen Erst- und Zweitwohnung unterschieden werden kann – und weil die Unterscheidung möglicherweise neue Steuerschlupflöcher öffnet. Ausserdem bräuchte es dafür eine Verfassungsänderung, für die neben dem Volks- auch das Ständemehr notwendig wäre.
 

Wenn kein Kompromiss in Sicht ist: Warum lässt man das Vorhaben nicht einfach sterben und belässt alles beim Alten?

Wenn jetzt nach acht Jahren parlamentarischem Hin und Her keine Einigung in letzter Minute zustande kommt, passiert genau das: Die Vorlage scheitert, alles bleibt, wie es ist, und die Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen weiterhin den Eigenmietwert versteuern. Doch ihre Lobby macht seit Jahren Druck und wird wohl auch nicht so schnell lockerlassen. Und vielen Wohnungs- und Hausbesitzenden kommt es tatsächlich ungerecht vor, dass sie Steuern auf einem «Einkommen» bezahlen müssen, das es in ihrem Portemonnaie gar nicht gibt. 

Wenn er ungerecht ist: Warum gibt es dann den Eigenmietwert überhaupt?

Es ist tatsächlich steuersystematisch fragwürdig, ein fiktives Einkommen real zu besteuern. Andererseits schafft der Eigenmietwert eine Art Gleichbehandlung mit Mieterinnen und Mietern: Sie bezahlen in der Regel mehr als Eigentümer und haben keine Abzugsmöglichkeiten, darum fahren sie trotz Eigenmietwert unter dem Strich schlechter als Wohneigentümer.
 

Dann könnte man doch einfach einen neuen Abzug für den Mietzins einführen?

Das würde erstens Steuerausfälle in Milliardenhöhe verursachen und würde zweitens neue Probleme und Ungerechtigkeiten schaffen: Kann dann jemand, der allein eine Wohnung für 3000 Franken mietet, den ganzen Betrag abziehen? Ist das nicht ungerecht gegenüber einer vierköpfigen Familie, die mit einer 1500-Franken-Wohnung auskommt?
 

Also gibt es gar keine Lösung ...

Doch, im Prinzip schon: Wenn nicht nur der Eigenmietwert, sondern auch alle damit zusammenhängenden Abzüge (Liegenschaftsunterhalt und Schuldzinsen) gestrichen würden, wären wohl auch Linke und Mieterverband zähneknirschend einverstanden. Aber die Hauseigentümer wollen möglichst viele Abzüge retten.

Dieser Artikel wurde erstmals am 16. Juni 2023 veröffentlicht und am 17. Dezember 2024 aktualisiert.

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