Ja, das hat er. Schon seit einigen Jahren ist es nicht mehr erlaubt, auf privaten Strassen, Wegen, Plätzen und Terrassen, die mit einem Teer-, Kies-, Mergelbelag oder Platten versehen sind, Herbizide (Unkrautvertilger) einzusetzen. Auch entlang von Randsteinen, Trottoirs, Strassendolen, Regenabläufen und auf Dächern ist der Gebrauch von Unkrautvertilgungsmitteln verboten. Diese Regelung gilt auch für die Pflege von öffentlichen Strassen und Plätzen. Wenn es regnet, kann das Gift nämlich in kurzer Zeit in die Gewässer abfliessen und ins Grundwasser gelangen.

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Viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner kennen das Verbot allerdings nicht – sie werden beim Einkauf meist auch nicht darauf aufmerksam gemacht. Es steht allerdings auf der Packung, wo die Mittel nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Wer also auf Chemie verzichtet, tut allen einen Dienst. Noch besser wäre allerdings, Wildkräuter in Ruhe zu lassen, denn sie sind Nahrung für viele Insektenarten.