Neu Fr. 82.50 statt 33.50 für einen Quadratmeter: Das Zweieinhalbfache sollen Camper nächstes Jahr zahlen. Es ist bereits die zweite Mietzinserhöhung, seit die Camping Erlach AG letztes Jahr das Gelände von der Gemeinde gepachtet hat.

Die höheren Preise seien der Sanierung des Campingplatzes geschuldet, sagt Christian Brechbühl, der Leiter der Anlage. «Die Preiserhöhungen entsprechen nicht nur einer Anhebung auf das Marktniveau für vergleichbare Parzellen auf nigelnagelneuen Seeplätzen, sondern sind auch eine Konsequenz der hohen Investitionen, welche die Gemeinde mit uns vornimmt.»

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Camperin Ursula Rätz ist schockiert: «Über Jahre sind wir Erlach verbunden. Diese Preiserhöhung stürzte uns in ein Wechselbad der Gefühle. Mal überwog der Ärger, dann wieder die Trauer.» Andere Dauercamper sprachen von Wucher. Doch diese Straftat liege nicht vor, sagen die Beobachter-Expertinnen.

Die Rechtslage ist kompliziert: Zwar kommt Mietrecht zur Anwendung. Aber die Schutzbestimmungen gegen missbräuchliche Mietzinse gelten hier grundsätzlich nicht, weil es sich nicht um Wohn- oder Geschäftsräume handelt. Die Ausnahme wäre: wenn es sich um ein längeres Mietverhältnis handelt und die Camper mit Wissen des Vermieters eine kostspielige Fahrnisbaute Weniger Hilfe wegen mobiler Unterkunft Bund benachteiligt Fahrende bei den EL errichtet haben. So entschied das Obergericht Luzern vor zehn Jahren.

In Erlach hat laut Ursula Rätz die Mehrheit der Dauercamper in den letzten Jahren zwischen 15'000 und 54'000 Franken in Vorbauten investiert. «Auch weil die Gemeinde uns einen längerfristigen Verbleib in Aussicht stellte.» Das Problem: Gegenüber dem neuen Vermieter können die Camper das Luzerner Urteil kaum direkt geltend machen. Die Folge: Auch massive Mietzinserhöhungen sind erlaubt.

Vordächer müssen weg

Damit nicht genug: Die Camping Erlach AG kündigte gleich noch eine neue Campingordnung an, die gewisse Vordächer verbietet. «Die unschönen Vordächer waren ein Grund, weshalb die Erlacher die Sanierung des Campings forderten. Unser Anspruch, einen hochwertigen Campingplatz zu schaffen, entspricht dem Auftrag der Gemeinde», sagt Brechbühl.

Pech für Ursula Rätz. Sie wird ihr Dach zurückbauen müssen. Wäre das Reglement vor der Übernahme angepasst worden, hätten die Camper vor einer Schlichtungsbehörde bessere Argumente gehabt.

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Deborah Bischof, Redaktorin
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