Nachmieter verliert Interesse - wer haftet?
Frage: Weil wir vorzeitig ausziehen, haben wir eine Nachmieterin vorgeschlagen. Der Eigentümer sagte ihr nun, er wolle die Wohnung in ein bis zwei Jahren selber bewohnen. Sie verlor deshalb das Interesse. Zahlen wir jetzt weiter?
aktualisiert am 13. Oktober 2017 - 17:49 Uhr
Wenn Sie eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterin vorgeschlagen haben, die bereit ist, Ihren Mietvertrag zu übernehmen, haben Sie sich Ihrer Haftung für weitere Mietzinse entledigt. Weitere Forderungen darf der Vermieter nicht stellen.
Mit seiner Ankündigung, er beabsichtige, die Wohnung in ein bis zwei Jahren zu kündigen, hat er das Zustandekommen des Vertrags vereitelt. Sie haften also nicht weiter.
Andernfalls könnte sich der Vermieter mit dieser Masche immer der gesetzlichen Regelung entziehen, wenn ihm vorgeschlagene Nachmieter nicht genehm sind.
Er ist zwar frei zu entscheiden, ob er mit vorgeschlagenen Nachmietern einen Mietvertrag abschliessen will. Entscheidet er sich aber gegen einen Nachmieter, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, sind Sie trotzdem aus der Mietzinshaftung entlassen.
Ob Wohnungssuche, Bewerbung oder Zügeln: Wir begleiten Sie auf dem Weg ins neue Zuhause.
Beobachter-Mitglieder erfahren mit dem Merkblatt «Vorzeitiger Auszug mit Ersatzmieter», welche Grundsätze im Mietrecht gelten, wenn ein Nachmieter in die Wohnung ziehen soll und erhalten zusätzliche Tipps für die vorzeitige Wohnungsrückgabe.