Ein neuer Mietvertrag ist gar nicht notwendig, wenn Sie heiraten. Der bisherige, den Sie allein unterzeichnet haben, ist weiter gültig. Sie bleiben alleinige Mieterin.

Dass Sie vom Steueramt betrieben wurden, spielt keine Rolle, der Vermieter kann Ihnen deswegen nicht kündigen. Wichtig ist nur, dass der Vermieter erfährt, dass Sie geheiratet haben und mit Ihrem Mann zusammenleben, und das hat er ja.

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Zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft gelten die gesetzlichen Regeln über die sogenannte Familienwohnung: Wenn Sie die Wohnung kündigen wollen, muss der Ehemann die Kündigung mitunterschreiben, damit sie gültig ist. Will der Vermieter kündigen, muss er mit separater Post je ein Kündigungsformular an Sie und den Ehemann senden, auch wenn dieser den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat und damit nicht Mieter ist.

Am besten teilen Sie dem Vermieter mit, dass es rechtlich gar keinen neuen Mietvertrag braucht und Sie auch keinen neuen wünschen.