Ja. Ihr potenzieller Vermieter erhält beim Betreibungsamt eine Betreibungsauskunft, wenn er Ihre Zahlungsfähigkeit als mögliche Mieterin überprüfen lassen will. Er muss Sie dafür nicht vorgängig über sein Vorgehen informieren oder gar Ihre Einwilligung einholen. Er muss bloss ein sogenanntes schützenswertes Interesse nachweisen, um eine Auskunft zu erhalten.

Ein schützenswertes Interesse ist gegeben, wenn sich jemand vor Abschluss eines Vertrags über den möglichen Vertragspartner informieren will. Nur so kann das Betreibungsregister eine seiner Funktionen erfüllen – nämlich Dritten zu helfen, die Zahlungsfähigkeit und den Zahlungswillen einer Person abschätzen zu können.

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