So regeln Sie die Alimente

Trennt sich ein Paar, gibt es oft Streit über den Unterhalt. Hier erhalten Sie Lösungen und praktischen Rat.
Um eine offene Hand befinden sich Münzen, Taschenrechner und Piktogramme einer Frau und eines Mannes. Bei einer Scheidung geht es immer auch um Geld und um die Frage, ob Alimente geschuldet sind. Der Beobachter bietet zu diesem Thema diverse Beratungsangebote, Artikel und Hilfe zur Selbsthilfe
Rechtsratgeber
So berechnen Sie den Unterhalt selber

Wenn sich Paare trennen und die Obhut über die Kinder teilen, beginnt die grosse Rechnerei zum Kindesunterhalt: Wer schuldet wem wie viel? Profitieren Sie von den Vorteilen eines Beobachter-Abos inklusive Beratung und erhalten Sie zwei einfache Anleitungen, mit denen Sie den Unterhalt selber bestimmen können.
 

In den beiden Berechnungsbeispielen unten erfahren Sie:
 

  • Wie Sie in wenigen Schritten den Kindesunterhalt festlegen.
  • Welche Ausgaben zum familienrechtlichen Existenzminimum gehören und
  • wer in welchem Umfang dafür aufkommen muss.
  • Wie Sie die Betreuungsanteile berechnen.
  • Wie Sie auf den geschuldeten Barunterhalt kommen.
  • Wie zusätzliche Auslagen für Freizeit verrechnet werden.
Ein Rechenschieber mit schwarzen- und lila-farbigen Holzkügelchen steht hinter zwei Händen, von der die eine einen Ehering reicht, die andere eine Geldmünze. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, fragt sich, ob und wer Kinderalimente schuldet. Der Alimentenrechner des Beobachters bietet eine nützliche Grundlage zur Berechnung und unterstützt Sie auf der Suche nach einer fairen Lösung.
Alleinige Obhut: Unterhalt berechnen
Wie viel Alimente ist geschuldet, wenn ein Elternteil die Kinder vorwiegend betreut? Mit dem Rechner des Beobachters erhalten Sie eine Berechnungsgrundlage, die zu einer fairen Lösung führt.
Faire Scheidung Buchcover
Buchtipp
Wie teilt man bei der Scheidung das Vermögen auf? Im Beobachter-Ratgeber «Faire Scheidung» sowie in weiteren Büchern unseres Shops erfahren Sie, was man zum Thema Alimente bedenken sollte.