Ich bin neu in einer Chefposition. Gelten für mich jetzt spezielle Gesetze?
Als Führungskraft geniessen Sie das besondere Vertrauen des Arbeitgebers. Er darf von Ihnen besonderes Engagement und uneingeschränkte Loyalität erwarten. Spezielle gesetzliche Regeln gibt es aber nur für die oberste Führungsspitze einer Firma oder für Kader mit Vertretungsbefugnissen, zum Beispiel Prokuristinnen.
 

Ich leite seit kurzem ein Team. Eine Lohnerhöhung gab es aber nicht.
Löhne sind Verhandlungssache. Es ist üblich, dass mehr Verantwortung auch finanziell honoriert wird. Wenn das nicht automatisch geschieht, bleibt nur Verhandeln. Die neue Funktion ist ein gutes Argument. Studieren Sie Ihren Stellenbeschrieb und tauschen Sie sich mit Leuten in gleicher Position aus, um herauszufinden, welche Lohnforderung realistisch ist. Überlegen Sie sich auch Alternativen, etwa einen bezahlten Führungskurs oder mehr Ferien.

Wie Sie sich optimal auf das Lohngespräch vorbereiten, zeigt Ihnen der Artikel «Mehr Lohn – so gehts» .

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Ich arbeite in der Industrie. Laut meinem Kadervertrag sind alle Überstunden mit dem Salär abgegolten. Ist das zulässig?
Nach Gesetz müssen Überstunden durch Freizeit von gleicher Dauer oder mit Lohnzuschlag von 25 Prozent entschädigt werden. Allerdings kann schriftlich etwas anderes vereinbart werden. Die Regelung in Ihrem Vertrag ist also zulässig. Aber: Sobald Ihr Arbeitspensum die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet – in Ihrem Fall 45 Stunden pro Woche –, handelt es sich rechtlich nicht mehr um Überstunden, sondern um Überzeit. In diesem Fall gelten die zwingenden Regeln des Arbeitsgesetzes, unabhängig vom Vertrag. Konkret bedeutet das für Sie: Überzeitarbeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt, muss obligatorisch abgegolten werden – durch Freizeit oder mit Lohnzuschlag von 25 Prozent. Das gilt auch für Führungskräfte. Ausgenommen ist nur das oberste Management.

 

 

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Eine Beförderung heisst mehr Arbeit. Trotzdem darf auch vom mittleren Kader nicht unbegrenzt viel verlangt werden. Was das im Detail bedeutet, erfahren Beobachter-Mitglieder hier.

In meiner neuen Position habe ich Anspruch auf einen jährlichen Bonus. Was gilt da rechtlich?
Boni sind gesetzlich nicht geregelt. Ein Bonus kann eine freiwillige Leistung sein, die nach Gutdünken der Arbeitgeberin in unterschiedlicher Höhe ausgerichtet wird. Möglich ist aber auch ein variabler Lohnbestandteil, der geschuldet ist, wenn zuvor definierte Voraussetzungen erfüllt sind. Massgebend ist die vertragliche Abmachung oder was im Betrieb üblich ist. Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist.
 

Eine meiner neuen Mitarbeiterinnen hat noch Ferienansprüche vom letzten Jahr. Darf ich sie anweisen, ihre Ferien zu beziehen?
Ja. Ferien dienen der Erholung und sollten daher wenn möglich im laufenden Jahr bezogen werden – mindestens zwei Wochen am Stück. Allzu kurzfristig dürfen Sie den Ferienbezug aber nicht anordnen. Zwei bis drei Monate im Voraus sind angemessen. Ausserdem ist auf die Bedürfnisse der Angestellten Rücksicht zu nehmen, etwa auf Schulferien.

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Neu in der Führungsrolle
Neu in der Führungsrolle

Zwei Leute in meinem Team haben ständig Streit. Als neue Chefin mag ich mich nicht einmischen. Wir werden aber wohl einem der beiden kündigen müssen.
Arbeitgeber und damit auch Führungskräfte haben eine Fürsorgepflicht. Dazu gehört, dass Sie bei Konflikten zu schlichten versuchen. Falls Sie kündigen ohne Schlichtungsversuch , kann das missbräuchlich sein. Protokollieren Sie Gespräche und halten Sie auch allfällige Massnahmen oder Verwarnungen aus Beweisgründen schriftlich fest. Schriftliche Unterlagen sind auch wichtig, wenn Sie später Arbeitszeugnisse ausstellen müssen.
 

Ein Kollege ist frustriert, dass ich befördert wurde und nicht er. Vor Kunden bezeichnete er mich als «dumme Tussi». Ein Kündigungsgrund?
Die Beschimpfung von Vorgesetzten in Gegenwart von Dritten kann sogar eine fristlose Entlassung rechtfertigen Fristlose Kündigung «Raus, aber sofort!» , zeigt die Gerichtspraxis. Entscheidend ist aber auch die Vorgeschichte einer verbalen Entgleisung. Beleidigungen, ja sogar Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten wurden milder beurteilt, wenn Angestellte schikaniert und gedemütigt worden waren. Im Zweifel empfiehlt es sich, den unflätigen Angestellten schriftlich zu verwarnen und erst im Wiederholungsfall fristlos zu kündigen. Eine normale Kündigung ist auch ohne Vorwarnung möglich.
 

Hafte ich als Chef für Fehler meiner Angestellten?
Sie haften nur, wenn Sie selber ein Verschulden trifft, wenn Sie absichtlich oder fahrlässig einen Schaden (mit)verursacht haben. Das kann dann der Fall sein, wenn Sie Ihre Kontrollpflichten massiv verletzt haben. Die Haftungsregeln sind komplex. Berücksichtigt werden zum Beispiel Berufsrisiko, Bildungsgrad und Fachkenntnisse. Erfahrene Führungskräfte werden eher zur Rechenschaft gezogen als Anfänger. Im Streitfall entscheidet das Gericht aufgrund der jeweiligen Umstände.
 

Ich habe zum ersten Mal Mitarbeitergespräche geführt. Eine Angestellte will meine Bewertung nicht akzeptieren.
Begründen Sie Ihre Kritik mit Fakten und konkreten Beobachtungen. Es gibt keinen Anspruch auf gute Noten bei einem Mitarbeitergespräch Mitarbeitergespräch Werde ich gerecht beurteilt? . Die Angestellte hat aber das Recht, eine Stellungnahme zu verfassen, die mit der Bewertung in der Personalakte abgelegt wird. Bleiben Sie im Gespräch. Sie muss verstehen können, was Sie bemängeln und was sie künftig anders machen soll. Formulieren Sie klare Ziele und vereinbaren Sie ein Folgegespräch.

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