Uber-Fahrer werden ausgebremst
Für Uber-Fahrer gibts weder Kurzarbeit noch Corona-Gelder. Die Unia fordert nun ein strengeres Gesetz.
Veröffentlicht am 12. August 2020 - 10:17 Uhr
Uber will kein Arbeitgeber sein. Seit Jahren wehrt sich der Fahrdienstvermittler gegen diese Einstufung durch Suva, Sozialversicherungen und einzelne Kantone. Das Unternehmen vermittelt die Fahrer weiter, Sozialabgaben bezahlt es keine. Und auch Kurzarbeit hat Uber nicht beantragt.
Die Fahrer können aber auch nicht als Freiberufler Corona-Unterstützung verlangen, wie ihnen das Uber per Mail im März empfohlen hatte. Einer versuchte es bei der Zürcher Sozialversicherungsanstalt (SVA): «Statt einer Bestätigung für die Selbständigkeit habe ich ein Formular erhalten, auf dem ich meine Einkünfte deklarieren soll.» Die SVA werde die Beiträge dann bei Uber einfordern.
SVA-Sprecherin Daniela Aloisi bestätigt diese Praxis: «Wir folgen der Einschätzung der Suva, darum ist Uber für uns ein Arbeitgeber.» Es liege auch am Arbeitgeber, für seine Angestellten Kurzarbeit zu beantragen, wenn die Aufträge wegen der Pandemie einbrechen. Laut Uber sanken die Erlöse im zweiten Quartal weltweit um 29 Prozent – trotz erhöhter Nachfrage nach dem Lieferdienst Uber Eats. Fahrer sagen, sie hätten weit höhere Einbrüche hinnehmen müssen.
Für Roman Künzler, Transportverantwortlicher der Unia, macht die Corona-Krise offensichtlich, wie ungeschützt Angestellte sind, wenn ein Unternehmen gegen die Einstufung als Arbeitgeber rekurriert. «Es kann ja nicht sein, dass die Auffassung eines Unternehmens während hängiger Verfahren mehr zählt als die Entscheide von Suva oder Kantonen.» Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliege, müsse die Sicht der Suva zwingend gelten. Die Unia prüft jetzt politische Vorstösse, über die sie das Sozialversicherungsgesetz revidieren will.
Durch die Prozessiererei hat Uber laut Unia etwa 600 Millionen Franken auf Kosten der Fahrer und der Sozialversicherungen eingespart. Dies seit dem Start von Uber Schweiz vor bald sieben Jahren. Uber will den Status als reiner Vermittler nicht aufgeben und hat bereits mit dem Rückzug aus der Schweiz gedroht, sollten die Gerichte anders entscheiden. Ob die Firma die nicht abgelieferten Abgaben dann nachzahlen würde, ist fraglich. Sozialabgaben können auch nur bis fünf Jahre zurück nachgefordert werden.
Uber habe die Fahrer und Partnerfirmen nicht im Stich gelassen, schreibt die Firma. Wer erkranke oder in Quarantäne müsse, erhalte für 14 Tage eine vom bisherigen Umsatz abhängige Entschädigung – mindestens aber 700 Franken. Wer aber zu wenige Kunden zum Überleben hat, muss wohl einen anderen Job suchen.
1 Kommentar
Liebe SUVA, gut so! Und wie ist es mit Selbständigen Fahrern die direkt mithilfe UND der Unterstützung vom Sozialamt den Job bestreiten? Als Selbständig gilt eigentlich nur, wer ein Geschäft führt, das einen wirtschaftlichen Erfolg erzielt!