Darf der Chef ein Jahr lang die Kündigung verbieten?
Frage: Ich möchte unbezahlten Urlaub. Mein Chef bewilligt ihn aber nur, wenn ich mich danach für ein Jahr verpflichte. Ist das rechtens?
aktualisiert am 16. August 2018 - 11:30 Uhr
Wenn Sie mit dem Arbeitgeber eine Kündigungssperre vereinbaren, ist diese grundsätzlich gültig. Der Arbeitsvertrag kann dann von beiden Parteien nicht einseitig vor der vereinbarten Dauer aufgelöst werden. Mit einer einzigen Ausnahme: Es liegen wichtige Gründe vor, die zu einer fristlosen Kündigung berechtigen.
Eine Kündigungssperre muss aber immer angemessen sein. Ob dies der Fall ist, beurteilt sich im konkreten Einzelfall. Die Dauer der Kündigungssperre muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Dauer des unbezahlten Urlaubs stehen. Während eine Verpflichtung für mehr als drei Jahre in den meisten Fällen zu weit geht, kann eine einjährige Kündigungssperre vertretbar sein.
Im Übrigen gelten dieselben Voraussetzungen auch für die Kündigungssperre nach einer abgeschlossenen Weiterbildung , die vom Arbeitgeber freiwillig bezahlt worden ist.
Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs» einen Überblick, welche Abmachungen sie mit ihrem Arbeitgeber treffen sollten und woran es zu denken gilt bezüglich Beiträgen an die AHV/IV und die 2. Säule.