Wie oft hat man den Satz «Ich bin voll im Stress» gehört oder selbst gesagt? Vermutlich oft genug. Tatsächlich: Der Anteil Personen, die sich bei der Arbeit gestresst fühlen, hat in den letzten zehn Jahren um 5 Prozent zugenommen. Im Jahr 2012 waren es noch 18 Prozent, 2022 bereits 23 Prozent, so das Ergebnis der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB). Ausserdem fühlte sich mehr als die Hälfte (53 Prozent) bei der Arbeit emotional erschöpft und hat folglich ein höheres Burnout-Risiko.

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Vor allem Frauen sind von Stress und Erschöpfung betroffen

Das Resultat der SGB zeigt, dass vor allem mehr Frauen am Arbeitsplatz Stress erleben: 2012 waren es noch 17 Prozent, 2022 bereits 25 Prozent. Bei den Männern stieg die Zahl von 18 Prozent auf 21 Prozent. Am häufigsten tritt Stress im Gesundheits- und Sozialwesen auf (29 Prozent). Jede vierte Frau ist in dieser Branche tätig.

Nebst Stress sind auch die Zahlen bei der emotionalen Erschöpfung gestiegen. Somit ist auch das Risiko eines Burn-outs höher. 2012 litten 20 Prozent Frauen darunter, zehn Jahre später bereits 25 Prozent. Bei den Männern blieb der Anteil stabil und belief sich 2022 auf 19 Prozent. 

Falls aber die Erschöpfung oder die emotionale Belastbarkeit zunimmt, lohnt es sich, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen und die weiteren Schritte zu besprechen. Falls die Symptome über längere Zeit andauern, kann es sein, dass die Person krankgeschrieben wird. Diese Rechte hat man in diesem Fall: 

Mein Arzt hat mich für zehn Tage krankgeschrieben. Kann ich auch früher arbeiten gehen, wenn ich mich fit fühle?

Sprechen Sie zuerst mit dem Arzt. Er kann das Arztzeugnis anpassen oder darin definieren, welche Tätigkeiten Sie bei der Arbeit verrichten dürfen. Der Arbeitnehmer darf nichts tun, was die Heilung verzögern oder behindern könnte. Auch der Arbeitgeber darf Angestellte aufgrund der Fürsorgepflicht nicht einfach arbeiten lassen und muss sich an das ärztliche Zeugnis halten. Falls er Sie drängt: Weisen Sie ihn auf das Arztzeugnis hin.

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Krankheit oder Unfall - wie weiter im Job?
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Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, weshalb ich arbeitsunfähig bin?

Ein Arztzeugnis muss über den Beginn, die Dauer und den Grad der Arbeitsunfähigkeit informieren. Ausserdem geht daraus hervor, ob es sich um Krankheit, Unfall oder allenfalls Schwangerschaft handelt. Die genaue Diagnose fällt unter das Arztgeheimnis und muss dem Arbeitgeber auch in einem persönlichen Gespräch nicht mitgeteilt werden. Sie können somit selbst entscheiden, ob und wie detailliert Sie den Chef oder die Kollegen über Ihren Gesundheitszustand informieren wollen. 

Wie lange habe ich bei Krankheit Anspruch auf den vollen Lohn?

Der Arbeitgeber muss Ihnen während einer beschränkten Zeit weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Das steht so im Gesetz. Viele Betriebe haben eine Taggeldversicherung abgeschlossen. Die bezahlt in der Regel 80 oder 100 Prozent des versicherten Lohnes – während 720 Tagen. Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber nach den genauen Versicherungsbedingungen.

Darf man mir kündigen, solange ich arbeitsunfähig bin?

Eine Zeitlang sind Sie bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit vor einer Kündigung geschützt. Es gelten folgende Kündigungssperrfristen (ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit): 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr, 180 Tage ab 6. Dienstjahr.

Eine Kündigung, die der Arbeitgeber während dieser Perioden ausspricht, ist ungültig

Eine Ausnahme bildet eine Kündigung, die bei einer «arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit» – etwa wegen eine Konflikts – ausgesprochen wird. Mehr dazu hier.


Dieser Artikel erschien ursprünglich am 24. 5. 2024 – aktualisiert am 13. 6. 2024.