Die Entlassungswelle bei der Migros rollt weiter voran. Bereits im Februar hat der grösste Arbeitgeber der Schweiz bekannt gegeben, im Zuge einer Restrukturierung 1500 Stellen abzubauen.

Nach den 150 Entlassungen bei der Migros Supermarkt AG Ende Mai trifft es jetzt den Zweig des Unternehmens, der für die Eigenmarken verantwortlich ist.

415 Stellen werden dort laut einer Mitteilung der Migros abgebaut. Davon 50 bei der Fachmarkt AG, 255 bei Delica, 45 bei Elsa und 65 bei der Organisation der Migros-Industrie.

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Stellen weg: «Die Stimmung ist miserabel»

Das ist eine bittere Pille für die Mitarbeitenden. Zwar gibt es einen Sozialplan laut Migros. Für die Höhe der Leistung entscheidend sind das Dienstalter oder das Lebensalter der Mitarbeitenden.

Dennoch: «Die Stimmung ist miserabel.» Das schreibt die Gewerkschaft Unia nach Rücksprache mit Mitgliedern, die bei der Migros arbeiten. Die Unia kritisiert, die Migros begleite ihre Angestellten zu wenig bei der Suche nach einer neuen Stelle.

Rechte älterer Arbeitnehmer

Ob bei der Migros oder andernorts auch: Angestellte können im Falle einer Massenentlassung Rechte geltend machen. Ein Sozialplan ist unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben. Darin werden Abfindungen oder Nachfolgelösungen festgehalten.

Ältere Arbeitnehmende trifft eine unerwartete Kündigung besonders hart. Arbeitgeber sollten daher bei langjährigen Mitarbeitenden nach sozialverträglicheren Lösungen suchen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Tut dies ein Unternehmen nicht, ist die Entlassung unter Umständen missbräuchlich. Der Beobachter rät: Gegen missbräuchliche Kündigungen müssen Betroffene während der Kündigungsfrist schriftlich protestieren.

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Ist keine Einigung mit dem Arbeitgeber möglich, dann können sie am Arbeitsgericht klagen – und eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen verlangen. Dies muss aber innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschehen.

Personal «mitverkauft»: Was gilt?

Die Migros kündigt an, 20 der 37 Elektronik-Fachmärkte an Media-Markt zu verkaufen. Alle 200 Mitarbeitenden und Lernenden der übernommenen Standorte wechseln zu Media-Markt.

Auch in solchen Fällen «mitverkauften» Personals gelten Rechte: Die Dienstjahre beim alten Arbeitgeber werden beispielsweise beim neuen Arbeitgeber angerechnet.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber vor einem Firmenverkauf seine Angestellten rechtzeitig informieren muss. Rechtzeitig heisst: unmittelbar nach Abschluss des Vertrags, aber noch vor dem Eigentümerwechsel.

Wichtige Fragen & Antworten

Massenentlassungen bedeuten Stress. Wer hat Anspruch auf einen Sozialplan? Was, wenn ich im Mutterschaftsurlaub bin? Der Beobachter hat hier weitere Fragen und Antworten zusammengetragen zu den Rechten, die Betroffenen von Massenentlassungen zustehen.