Auch bei Krankschreibung droht nun Kündigung
Arbeitgeber können Angestellten nun kündigen, während sie wegen eines Konflikts bei der Arbeit krankgeschrieben sind. Das urteilt das Bundesgericht.
Veröffentlicht am 10. Juni 2024 - 17:49 Uhr
Konflikte am Arbeitsplatz können auf Dauer unerträglich werden. Das Zauberwort heisst dann oft «arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit».
Man wird von einer Ärztin zwar arbeitsunfähig geschrieben – aber eben nur in Bezug auf die konkrete Arbeitsstelle. Anderswo könnte man noch arbeiten.
Bundesgericht urteilt zu Ungunsten des Arbeitnehmers
Eine alltägliche Konstellation – auch bei Ratsuchenden an der Hotline des Beobachter-Beratungszentrums. Das Bundesgericht urteilt nun zu Ungunsten von betroffenen Arbeitnehmenden.
Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Bestimmungen, die kranke Arbeitnehmende schützen sollen. So kann man jemandem, der arbeitsunfähig ist, erst nach Ablauf einer bestimmten Frist kündigen.
Kennen Sie die Beobachter-Beratung?
Das Gesetz sagt allerdings nicht, ob diese Sperrfristen auch bei der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit greifen. Auch unter Expertinnen und Experten war das lange Zeit umstritten. Nun hat das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen.
Armee kündigte depressivem Offizier
Das höchste Gericht behandelte den Fall eines Berufsoffiziers, der depressiv wurde. Ursache dafür war ein Streit mit seiner Arbeitgeberin, der Schweizer Armee. Diese drängte ihn, ein Nebenamt abzugeben.
Als der Arbeitnehmer daraufhin seine Arbeitgeberin mit einem Post auf LinkedIn verunglimpfte, verschärfte sich die Situation am Arbeitsplatz. Der Berufsoffizier liess sich arbeitsunfähig schreiben. Die Schweizer Armee kündigte ihm – und zwar bevor die gesetzliche Sperrfrist abgelaufen war.
Neue Unsicherheiten für Angestellte
Für das Bundesgericht kein Problem. Es hielt fest, dass die Sperrfristen nicht beachtet werden müssen, wenn die Krankheit derart gering ist, dass sie einen nicht daran hindert, eine neue Stelle zu finden – wie etwa bei der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit.
Das Urteil des Bundesgerichts löst bei Betroffenen grosse Unsicherheit aus. Kann nun jedem während einer Krankschreibung gekündigt werden?
Andreas Inwyler, Experte für Arbeitsrecht beim Beobachter-Beratungszentrum, kann teilweise beruhigen: «Wer derart krank wird, dass er auch anderswo nicht mehr arbeiten kann, der wird weiterhin durch die Sperrfristen geschützt sein.»
Und: Auch bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber Krankentaggeldversicherungen verlangen häufig, dass man eine neue Stelle sucht. Andernfalls zahlen sie nach einer gewissen Zeit nichts mehr.
- Suchen Sie das Gespräch – mit den Mobbern und Ihrer Vorgesetzten. Sammeln Sie Beweise und protokollieren Sie bestimmte Vorfälle.
- Insistieren Sie, wenn man Sie nicht ernst nimmt oder abwimmeln will. Ihre Arbeitgeberin hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht und muss Arbeitnehmende vor Mobbing schützen.
- Holen Sie sich professionelle Hilfe – etwa bei der Fachstelle Mobbing und Belästigung.
2 Kommentare
Mensch = krank sein und auf "krank" machen....es gibt beide Persönlichkeiten!
Leider werden TIER und MENSCH immer mehr gesundheitlich belastet durch "CHEMIE en masse, Gifte", welche: WASSER-Ökosystem/Biodiversität -TIER und damit MENSCH als letztem Glied in der Nahrungskette zugemutet werden!
Durch verantwortungslose Schweizer:
AGRAR-Miss-Politik
Wirtschaft = Industrien.....
Wer effektiv erkrankt, hat das Recht auf entsprechende Genesungszeit!
Es gibt aber auch die auf KRANK machenden Personen im arbeitsfähign Alter!
Gerade auch in "Reha-Kliniken-Zentren..."kann man - auch 2024 - Leute beobachten, welche zwar im "arbeitsfähigen Alter" sind, sich aber bewusst aus dem Arbeitsprozess "schleichen", damit sie eine zusätzliche "Arbeits-Ferien-Pause" mit "Verwöhnprogramm" einlegen können - natürlich auf Staatskosten - = Schein-Kranksein, Schein-Verletzung.....es gibt sie tatsächlich!
Tatsächlich auch deshalb, weil es viel zu wenig, kaum konsequente Kontrollen schweizweit gibt....obwohl entsprechende Ämter/Behörden (Kantone, Städte, Gemeinden) vorhanden sind......!???
Kostenaufwändiges, intransparentes, unkontrolliertes Schweizer Gesundheits-Un-Wesen.....!
Dieses Urteil war überfällig. Seit eh fällt auf, dass jeder sofort nach der Kündigung krankgeschrieben ist. Jeden Tag liest man das in den Medien. Die Absicht ist nur allzu klar: Daheim bleiben und trotzdem den Lohn beziehen. Willfährige Ärzte spielten das Spiel mit und bescheinigten irgendeine Krankheit. Ein klarer Kompetenzmissbrauch durch Ärzte nicht in allen, aber zu vielen Fällen. Das wird jetzt hoffentlich aufhören.