Schulter kaputt – darf man mir kündigen?
Frage: Ich bin wegen einer Operation an der Schulter krankgeschrieben. Jetzt wurde mir fristlos gekündigt. Ist das zulässig?
aktualisiert am 3. November 2020 - 16:10 Uhr
Es kommt auf die Umstände an. Das Gesetz schreibt vor: Wer arbeitsunfähig ist, dem darf nicht ordentlich gekündigt werden. Ordentlich heisst: unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Ordentlich kündigen kann der Arbeitgeber nur, wenn Sie nach der Operation wieder arbeitsfähig sind oder die Kündigungssperrfrist abgelaufen ist (siehe Sperrfristen).
Anders sieht es bei einer fristlosen Kündigung aus. Sie beendet das Arbeitsverhältnis per sofort und kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Falls ein Vorfall so gravierend war, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und einem Angestellten zerstört ist, muss eine fristlose Entlassung auch möglich sein, wenn jemand krank ist. Darum ist eine fristlose Kündigung auch zum Beispiel nach einer Schulteroperation denkbar.
Sie können sich wehren, wenn der wichtige Grund fehlt. Etwa wenn Ihnen nur fristlos gekündigt wurde, weil Sie krankgeschrieben sind.
Falls Sie zu Unrecht fristlos entlassen wurden, sollten Sie sofort schriftlich protestieren. Beobachter-Mitglieder können hierzu einen Protestbrief gegen die fristlose Entlassung herunterladen. Wenn keine Einigung mit dem Arbeitgeber möglich ist, bleibt der Weg ans Gericht.
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist zuerst ein Schlichtungsverfahren obligatorisch. Fordern können Sie den Lohn für die Kündigungsfrist sowie eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen.