Wenn die Chefin einen Maulkorb verordnet
Angestellte dürfen untereinander nicht über das Gehalt sprechen. Denn in der Schweiz gilt eine Treuepflicht. Stimmt das wirklich?
Veröffentlicht am 17. Oktober 2024 - 17:43 Uhr
Nein. Arbeitgeber dürfen zwar von ihren Angestellten ein loyales Verhalten erwarten. Die sogenannte Treuepflicht schreibt vor, dass man als Arbeitnehmer die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen wahren muss.
Daraus ergibt sich auch eine Geheimhaltungspflicht. Sie verbietet, über Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu sprechen – sowie über Informationen, die der Arbeitgeber zu Recht geheim halten will. Löhne gelten gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts aber gerade nicht als Geschäftsgeheimnisse. Daher dürfen Angestellte frei darüber sprechen.
Plaudertaschen müssen mit Kündigung rechnen
Falls Angestellte allerdings die Pflicht zur Geheimhaltung verletzen, drohen diverse Sanktionen – von Verwarnung bis zu fristloser Kündigung in schweren Fällen. Denkbar ist auch eine Forderung nach Schadenersatz, sofern dem Arbeitgeber ein konkreter Schaden entstanden ist.
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