Seit dem 17. Februar 2022 gelten wieder die gleichen Regeln wie vor der Pandemie: Als Arbeitnehmerin haben Sie kein Recht darauf, Ihre Arbeit zu Hause zu erledigen. Handkehrum darf Sie der Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichten. Rechtliche Grundlagen zum Homeoffice fehlen; das Obligationenrecht kennt nicht einmal den Begriff. 

Anders sieht es aus, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag Ihrer Branche diesbezüglich eine Regelung besteht. Wenn nicht, bleibt Ihnen nichts anders übrig, als mit Ihrer Chefin zu sprechen und sie von den Vorteilen der Homeoffice-Arbeit zu überzeugen. Vielleicht lässt sich ein Kompromiss finden, wenn Sie ihr aufzeigen können, dass Sie beispielsweise zu Hause produktiver sind. 

Partnerinhalte
 
 
 
 

Ansonsten können jetzt nur noch besonders gefährdete Personen die Arbeit vor Ort ablehnen. Also dann, wenn die Gefahr einer allfälligen Ansteckung aus besonderen Gründen als zu hoch erachtet wird

Buchtipp
Arbeitsrecht – Alles von der Stellensuche bis zur Kündigung
Buchcover Arbeitsrecht
Rechtsratgeber
Lassen Sie sich beraten
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren