Ja, sofern der Arbeitgeber Ihnen die Freischaltung mit einer angemessenen Frist vorher angekündigt hat. Oder wenn dieses Vorgehen nach einer Kündigung im IT-Reglement der Firma explizit festgelegt ist.

Ein Arbeitgeber muss bei solchen Zugriffen immer abwägen, was mehr gewichtet wird – die Persönlichkeitsrechte der Angestellten oder dringende Interessen der Firma.

Um Ihre Persönlichkeitsrechte zu wahren, kann der Chef Ihnen vor dem Zugriff genügend Zeit einräumen, damit Sie allfällige private E-Mails löschen oder extern sichern können.

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Auf der anderen Seite kann es dem Arbeitgeber darum gehen, wichtige Firmengeheimnisse oder Geschäftsbeziehungen, die Sie für ihn unterhalten haben, für sich zu sichern. Zudem gibt es auch Geschäftsbereiche, in denen der Arbeitgeber die Mails zwingend überwachen muss Videoüberwachung am Arbeitsplatz Wenn das Personal gefilmt wird , etwa im Effektenhandel – wegen möglichem Insidervergehen.

Es gibt bessere Lösungen

Zwischen diesen beiden Positionen, den Persönlichkeitsrechten der Mitarbeitenden und den Firmeninteressen, muss die Firma die mildeste Form der Einflussnahme wählen – so sieht es das Datenschutzgesetz vor. Daher wäre eine angemessenere Lösung vielleicht, dass Sie relevante Mails an die Kollegin oder an eine zentrale E-Mail-Adresse senden. Wenn die Firma aber sicherstellen will, dass alle Geschäftsverbindungen vor Ihrem Weggang gesichert sind, kann das Vorgehen des Chefs angezeigt sein.

Falls man aber Ihren Mailverkehr bloss sehen möchte, um zu prüfen, ob Sie in der Kündigungszeit Ihre Arbeit optimal verrichten, würde das gegen das Datenschutzgesetz verstossen.

Rechtsratgeber
Mehr zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis

Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Mitglieder wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten, und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

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Dominique Strebel, Beobachter-Chefredaktor
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