Muss der Arbeitgeber alle gleich behandeln?
Ein wirksames Diskriminierungsverbot gibt es in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nicht. Das Gleichstellungsgesetz bietet jedoch Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts.
Das privatrechtliche Arbeitsvertragsrecht in der Schweiz kennt kein allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Die Vertragsfreiheit erlaubt es dem Arbeitgeber grundsätzlich, die einzelnen Arbeitnehmenden z.B. punkto Lohn und Vertragsinhalt unterschiedlich zu behandeln, solange dies nicht schikanös oder persönlichkeitsverletzend ist (siehe Gerichtsentscheide). Es gibt in der Schweiz bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen auch keinen wirksamen Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, wegen des Alters, der Rasse, Herkunft oder Religion. Im Einzelfall kann man sich allenfalls wehren, indem man eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder eine missbräuchliche Kündigung geltend macht. Beachten Sie zur Rechtslage auch die Infos unter Adressen/Links.