Kafi Luz kann teuer werden
Auf der Piste gibt es keine Promillegrenze. Doch wer angetrunken fährt, muss mit üblen Folgen bei Versicherungen und Renten rechnen. Vier Fallbeispiele.
aktualisiert am 17. Januar 2022 - 10:26 Uhr
Pirmin P. hat schon einige Kafi Luz intus, als er die letzte Abfahrt unter die Bretter nimmt. Auf einem vereisten Waldweg verliert er die Kontrolle und …
… kollidiert fast mit anderen Pistenbenutzern.
Fall Nr. 1: Skifahrer können sich strafbar machen
Wer andere auf der Piste gefährdet , kann verurteilt werden wegen Störung des öffentlichen Verkehrs. Es droht Gefängnis bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Ein Strafverfahren ist langwierig, und nicht immer reicht die Beweislage für eine Verurteilung aus. Besser meldet man den Raser der nächsten Pistenpatrouille. Die Bergbahnbetreiber können rücksichtslosen oder betrunkenen Skifahrern das Ticket entziehen.
… kollidiert mit einer Tanne. Nun ist er querschnittgelähmt.
Fall Nr. 2: Taggelder können gekürzt werden
Wer einen Skiunfall betrunken – und damit grobfahrlässig – verschuldet, dem kann die Unfallversicherung für maximal zwei Jahre die Taggelder kürzen – in welchem Umfang, liegt im Ermessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Massgebend ist der konkrete Einzelfall und damit auch der Grad der Trunkenheit, obwohl bei Skiunfällen der Blutalkoholpegel selten abgeklärt wird. Die Schweizerische Unfallversicherung Suva kürzt in der Regel zwischen 10 und 30 Prozent, wenn bei einem Pistenunfall Alkohol im Spiel war. Wer für Angehörige sorgen muss, dem können die Taggelder bei der Suva höchstens halbiert werden.
Falls sich der Skifahrer beim Unfall strafbar gemacht hat, kann auch die Rente bei Invalidität gekürzt werden. In besonders krassen Fällen streichen Versicherungen Taggelder und Renten sogar ganz. Nicht gekürzt wird die Übernahme der Transport- und Heilungskosten sowie der Kosten für Hilfsmittel, etwa für Rollstühle.
… kollidiert mit einer Tanne. Er bricht sich dabei das Genick. Er hinterlässt seine Ehefrau und zwei minderjährige Kinder.
Fall Nr. 3: Die Hinterbliebenen bekommen möglicherweise weniger Rente
Bei einem tödlichen Skiunfall richtet die Unfallversicherung Witwen- und Waisenrenten aus – egal, ob der Verunfallte seinen Tod selbst verschuldet hat. Wenn er aber beim Unfall ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen hat, können die Renten um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.
Unfall: Wie ist man abgesichert?
… kollidiert mit einem Snowboardfahrer. Dieser erleidet einen komplizierten Armbruch.
Fall Nr. 4: Die Haftpflichtversicherung kann die Deckung ablehnen
Wenn ein anderer verletzt wird, bezahlt zuerst dessen Unfallversicherung für den Schaden. Die Versicherung kann dann aber Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen. Dessen Haftpflichtversicherung kann die Deckung ihrerseits ablehnen oder Leistungen im Verhältnis zum Grad des Verschuldens kürzen. Massgeblich sind immer die konkreten Umstände. Bei schwerem Verschulden kann es sein, dass der Unfallverursacher den Schaden selber übernehmen muss.
Bei der Unfallversicherung (UVG) gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für Angestellte. Alle Versicherte profitieren, wenn auch die rechtliche Definition eines Unfalls manchmal für Unklarheiten sorgt. Beobachter-Mitglieder erfahren, in welchen Fällen die Unfallversicherung zahlt, welche Leistungen sie beinhaltet und wie etwa Teilzeitangestellte versichert sind, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind.