Seit Januar 2023 gelten neue Vorgaben für den gesetzlichen Pflichtteil beim Erben. Pünktlich dazu ist eine Neuauflage des beliebten Ratgebers von Benno Studer und David Fuhrer erschienen. Die beiden erklären darin das Schweizer Erbrecht einfach und verständlich, geben viele Praxisbeispiele, erklären den digitalen Nachlass und wie man Kryptowährungen vererbt. Der überarbeitete Erbrecht-Ratgeber im Überblick:

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  • Wer erbt? Erbteil, Pflichtteil, verfügbare Quote – ganz frei sind Sie nicht in der Entscheidung, wem Sie Ihren Nachlass zuwenden. Im Erbrecht ist festgelegt, wer Ihre gesetzlichen Erben sind und wie viel diese mindestens erhalten. Über den Rest des Vermögens können Sie nach Gutdünken verfügen. 
  • Was gehört zum Nachlass? Was Sie irgendwann alles vererben werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dieses Kapitel erklärt, wie sich die Nachlassmasse zusammensetzt. Der Fokus hier liegt auf dem Güterrecht und den Vereinbarungen zum Vermögen eingetragener hetero- oder homosexueller Partnerschaften und Ehen.
  • Der letzte Wille: Wann ist ein Testament sinnvoll? Wie verfassen Sie es korrekt? Was können Sie anordnen, und wo bewahren Sie es am besten auf? Ausserdem erfahren Sie, wann Sie besser einen Erbvertrag abschliessen und in welchen Situationen ein Erbverzicht sinnvoll ist.
  • Vermögen zu Lebzeiten verteilen: Wann ist es sinnvoll, Ihr Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen? Welche steuerrechtlichen Konsequenzen entstehen daraus, und wie werden solche Erbvorbezüge bei der späteren Erbteilung angerechnet? Welche Tücken gibt es beim Vermögensverzicht? 
  • Den Nachlass optimal ordnen: Allein schon, um Streit unter Ihren Erbenden zu vermeiden, sollten Sie Ihren Nachlass planen. Welche Möglichkeiten Sie als alleinstehende oder verheiratete Person haben und wie die Begünstigung im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft geregelt werden kann, steht in diesem Abschnitt. Auch der digitale Nachlass (Accounts bei Facebook, Instagram und Co. sowie Kryptowährungen) ist hier Thema.
  • Nach dem Tod – was Erben tun müssen: Mit diesem Kapitel beginnt der zweite Teil des Ratgebers. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Erbin oder Erbe haben. Wie müssen Sie sich verhalten, um keine Schulden zu erben? Und wie kommen Sie überhaupt zu Ihrer Erbschaft? 
  • Das Testament ist nicht korrekt: Was können Sie tun, wenn das Testament formelle Mängel aufweist? Oder inhaltliche, weil es beispielsweise Pflichtteile verletzt? Wie finden Sie heraus, ob Sie zu kurz gekommen sind, und wie geht man dagegen vor?
  • Die Erbteilung: Wie gross ist der Nachlass? Wie werden Erbvorbezüge ausgeglichen? Braucht es einen Erbteilungsvertrag?
  • Erbschaft und Steuern: Leider erben Sie nicht allein, sondern der Staat erbt mit. Mit welchen Erbschaftssteuern müssen Sie in welchem Kanton rechnen? Auch Schulden kann man erben. Wie können Sie eine überschuldete Erbschaft ausschlagen? Und was ist, wenn Schulden nachträglich auftauchen? 
Buchtipp
Testament, Erbschaft
Testament, Erbschaft
Wichtige Begriffe beim Thema Erbrecht

Erblasser, Erblasserin: die verstorbene Person
Gesetzliche Erben und Erbinnen: Personen, die nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs erben 
Eingesetzte Erbinnen und Erben: Personen, die der Erblasser im Testament oder Erbvertrag als Erben oder Erbinnen eingesetzt hat
Erbengemeinschaft: alle gesetzlichen und eingesetzten Erben und Erbinnen; ihnen gemeinsam gehört der Nachlass bis zur Teilung 
Vermächtnisnehmer: Personen, denen die Erblasserin einen bestimmten Betrag oder sonstigen Vermögenswert vermacht hat, ohne sie als Erben einzusetzen; gehören nicht zur Erbengemeinschaft 
Nachlass: das Vermögen inklusive offener Rechnungen des Erblassers, das unter den Erbinnen und Erben aufgeteilt wird
Erbteil: der Anteil am Nachlass, der einer bestimmten Erbin gemäss Gesetz zusteht, abhängig von der Familiensituation
Pflichtteil: der Teil des Erbes, der bestimmten gesetzlichen Erben nicht entzogen werden kann 
Letztwillige Verfügung: Testament oder Erbvertrag, in dem die Erblasserin ihre Wünsche zur Verteilung des Nachlasses niedergeschrieben hat 
Willensvollstrecker: wird vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag bestimmt; verwaltet den Nachlass und bereitet die Erbteilung nach den Anweisungen in der letztwilligen Verfügung vor 
Erbschaftsverwalter: wird von Amtes wegen oder auf Wunsch einer Erbin ernannt, kümmert sich um die Geschäfte des Nachlasses, solange der Kreis der Erben unklar ist 
Amtlicher Erbenvertreter: hat die gleichen Aufgaben wie der Erbschaftsverwalter, wird von der Behörde eingesetzt, wenn Schaden für den Nachlass droht 
Nicht amtliche Erbenvertreterin: von der Erbengemeinschaft bevollmächtigte Erbin, die sich bis zur Teilung um den Nachlass kümmert
 

Ratgeber, auf die Sie sich verlassen können.
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Sarah Berndt, Leiterin Beobachter-Edition
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