Karin Hochreutener ist selbständige Shiatsu-Therapeutin. Wegen der Corona-Massnahmen Coronavirus Rechtliche Fragen zur Lockerung der Massnahmen konnte sie ihre Arbeit nicht mehr anbieten. Sie beantragte Erwerbsersatz Covid-19. Für den Monat April erhielt sie 45 Franken von der Ausgleichskasse – obwohl sie seit Jahren ein Einkommen von über 10'000 Franken jährlich erwirtschaftet und der Erwerbsersatz 80 Prozent des entgangenen Verdienstes ersetzt.

Die Ausgleichskasse ging von einer seit Jahren unverändert tiefen Akontorechnung von 400 Franken Jahreseinkommen aus. Mit der AHV-Schlussrechnung forderte die Kasse jedes Jahr die Beiträge auf einem sehr viel höheren Einkommen nach. Die Akontobeiträge jedoch passte sie nicht an. Im Rahmen der Corona-Erwerbsersatzordnung hat das Folgen. Trotz Reklamation blieb die Kasse beim Entscheid.

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Erst die vom Beobachter-Beratungszentrum mitverfasste Einsprache half: Mit der neuen Abrechnung erhält Hochreutener nun knapp 800 Franken rückwirkend für April. Denn der Erwerbsersatz sollte nicht aufgrund einer nicht aktuellen Akontorechnung erfolgen, sondern sich auf das effektive AHV-Einkommen stützen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat auf Hinweis des Beobachters eine neue Weisung an die Kassen erlassen.

Erwerbsersatz für Selbständige

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Wegen des Coronavirus kämpfen viele Selbständigerwerbende mit finanziellen Einbussen. Beobachter-Expertin Katharina Siegrist sagt, wer Anspruch auf Erwerbsersatz hat.
Quelle: Beobachter Bewegtbild

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