Jahrelang rechnete Helen Aubeles Vermieter den TV-Kabelanschluss über die Nebenkosten ab. Dann kündigte er den Vertrag, und die Aargauerin bekam die Rechnung direkt vom Telekomanbieter. Sie zahlte, weil sie annahm, der Betrag sei geschuldet.

Helen Aubele benötigt den Anschluss aber gar nicht: Sie hat eine TV-Box eines anderen Anbieters. Also rief sie an und kündigte. Ohne Erfolg: Der Anbieter behauptete, sie habe einen Vertrag mit einem Jahr Mindestlaufzeit abgeschlossen.

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Aubele fragte beim Beratungszentrum des Beobachters nach: «Kann das sein?» Nein. Denn auf der Rechnung war keine Rede von einer Offerte mit entsprechenden vertraglichen Bedingungen. Somit gibt es keinen Vertrag Obligationenrecht Hoppla, ist das jetzt ein Vertrag? – Aubele kann das Geld zurückfordern. Der Beobachter riet ihr, das in einem eingeschriebenen Brief an den Anbieter darzulegen.

Das wirkte: Der Provider krebste zurück und bestätigte Aubele schriftlich, dass kein Vertrag bestehe. Sie werde das bereits gezahlte Geld zurückerhalten. Erfreut meldet sie dem Beratungszentrum: «Alles hat so gut geklappt, auch mit der Rückzahlung. Vielen Dank!» 

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