«Unerklärlich» waren die Posten auf Heinz Monings Handyrechnung: mal 44 Franken, mal gar Fr. 71.95. Er hatte keine Ahnung, wofür er zahlen sollte.

Die Antwort auf seine Nachfrage beim Anbieter Lidl Connect war noch verwirrender: Er habe Premium-SMS erhalten, ein kostenpflichtiges Angebot, das es etwa für Sport- oder Erotik-News gibt. Moning hatte nie so einen Dienst bestellt.

Keine Rechtsgrundlage für die Forderung

Also bezahlte er nur den unbestrittenen Teil der Rechnung und sah stattdessen im Rechtsratgeber des Beobachters nach. Dort fand er einen Musterbrief zur Beanstandung solcher Belastungen und schickte ihn ein.

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Der Premium-SMS-Anbieter drohte ihm zuerst mit einer Betreibung, änderte aber die Haltung schnell, als Moning die Rechtslage klarstellte, dass es nämlich keine Rechtsgrundlage für die Forderung gebe.

Er erhielt sogar eine SMS, die eine Rückerstattung des Betrags in Aussicht stellte, obwohl Moning ja gar nicht bezahlt hatte. Auch Lidl Connect stornierte die zu hohe Rechnung. «Ich bin froh, dass die Angelegenheit dank des Musterbriefs so rasch geklärt werden konnte», bilanziert Heinz Moning.

Rechtsratgeber
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