Erwerbstätige sind grundsätzlich ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (also ab dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden) bis und mit dem Monat, in welchem das AHV-Referenzalter erreicht wird beitragspflichtig. Für die Männer ist das mit 65 und für die Frauen – im Moment noch – mit 64 Jahren. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Referenzalter der Frauen dem der Männer stufenweise angeglichen. Dabei wird das Referenzalter der Frauen jedes Jahr um 3 Monate angehoben, so dass die Angleichung im Jahr 2028 vollzogen sein wird.