Finanzierung der beruflichen Vorsorge
Rechtsratgeber
GrundlagePensionskassenbeitrag für den Sicherheitsfonds
Beiträge an den Sicherheitsfonds können in gewissen Fällen nützlich sein.
Die registrierten Pensionskassen müssen sich dem sogenannten Sicherheitsfonds anschliessen und zahlen hierfür Beiträge. Und zwar bezahlen der Arbeitnehmer und -geber zusammen 0,13 % (Stand 2024) des koordinierten Lohns. Den Anteil des Arbeitnehmers an den Beiträgen findet man in aller Regel auf dem Vorsorgeausweis oder im Pensionskassenreglement.