Die registrierten Pensionskassen müssen sich dem sogenannten Sicherheitsfonds anschliessen und zahlen hierfür Beiträge. Und zwar bezahlen der Arbeitnehmer und -geber zusammen 0,13 % (Stand 2024) des koordinierten Lohns. Den Anteil des Arbeitnehmers an den Beiträgen findet man in aller Regel auf dem Vorsorgeausweis oder im Pensionskassenreglement.