Das in der Pensionskasse angesparte Guthaben kann für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden und zwar entweder durch Vorbezug oder durch Verpfändung. Die Gelder können zum Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung eingesetzt werden, für Renovationsarbeiten, zur Abzahlung von Hypotheken, zum Kauf von Anteilscheinen an einer Genossenschaftswohnung oder auch zum Erwerb eines Baurechts.