Finanzierung von Wohneigentum mit Pensionskassengeldern
Rechtsratgeber
GrundlageGrundlagen für die Finanzierung von Wohneigentum
Der Kauf des Eigenheimes kann mit Pensionskassengeldern erfolgen. Denn auch der Kauf eines Hauses stellt eine finanzielle Sicherheit für das Alter dar.
Das in der Pensionskasse angesparte Guthaben kann für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden und zwar entweder durch Vorbezug oder durch Verpfändung. Die Gelder können zum Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung eingesetzt werden, für Renovationsarbeiten, zur Abzahlung von Hypotheken, zum Kauf von Anteilscheinen an einer Genossenschaftswohnung oder auch zum Erwerb eines Baurechts.