Beim Erwerb von Wohneigentum kann man Pensionskassenguthaben verpfänden, anstatt es direkt zu beziehen. Das hat den Vorteil, dass das Geld in der Kasse verbleibt, und die Leistungen bei Invalidität, Tod und Alter – im Unterschied zum Vorbezug – in unveränderter Höhe bestehen bleiben. Eine Kürzung erfolgt nur, wenn es zu einer Pfandverwertung kommt. Gleichzeitig können die Schuldzinsen bei den Steuern in Abzug gebracht werden.