Gemäss Gesetz sollte man die Pensionskassen-Invalidenrente bis an sein Lebensende erhalten. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil. Anders im überobligatorischen Teil: Es ist erlaubt, die Invalidenrente durch eine tiefere Pensionskassen-Altersrente abzulösen. Es kann deshalb sein, dass man im Pensionsalter mit einer kleineren Rente vorlieb nehmen muss. Rund um diese Problematik sind aber noch viele Rechtsfragen offen. Massgebend ist das Reglement Ihrer Pensionskasse. Im Bedarfsfall sollten man sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.