Ob ein Arbeitnehmer während einem unbezahlten Urlaub bei der Pensionskasse versichert bleibt, hängt in erster Linie vom Reglement der Pensionskasse ab. So sehen Reglemente vor, dass man sich weiter versichern kann oder sogar zwingend versichern muss. Gleichzeitig ist auch denkbar, dass die Versicherungsdeckung (nach Ablauf der Nachdeckungsfrist) endet und auch nicht freiwillig weitergeführt werden kann.