Arbeitslose Personen müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit sie Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben. Hier die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

Arbeitslosigkeit, Alter und Wohnort

Sie müssen als ganz oder teilweise arbeitslos gelten. Nicht jede Person, welche gerade keiner Arbeit nachgeht, gilt als arbeitslos.
Sie müssen in einem gewissen Alter sein: Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit und vor Erreichen des AHV-Referenzalters.

Beitragszeit erfüllt oder davon befreit

Um die Beitragszeit zu erfüllen, müssen Sie vor der RAV-Anmeldung während der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet haben.
Es gibt jedoch verschiedene Situationen, in welchen faktisch keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt werden, die entsprechenden Zeiträume aber dennoch als Beitragszeit anerkannt werden (beispielsweise wenn Angestellte wegen Krankheit keinen Lohn erhalten).
Das Gesetz sieht vor, dass in Ausnahmefällen auch Personen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, die aus bestimmten Gründen die Voraussetzung der Mindestbeitragszeit nicht erfüllen konnten oder die wegen einer wirtschaftlichen Zwangslage gezwungen sind, eine Arbeit aufzunehmen.

Nicht jeder Arbeitsausfall ist versichert

Es muss ein sogenannter anrechenbarer Arbeits- und Verdienstausfall bestehen. Dies ist beispielsweise nicht gegeben, solange Sie noch im Arbeitsverhältnis stehen und der Arbeitgeber den Lohn bezahlt. Auch kurzfristige Arbeitsausfälle sind nicht versichert.
Der Lohnausfall muss höher sein, als die die mögliche Arbeitslosenentschädigung betragen würde.

Vermittlungsfähigkeit von Arbeitslosen

Sie müssen vermittlungsfähig sein, um Arbeitslosentaggeld zu erhalten. Vermittlungsfähig ist, wer arbeiten will, arbeiten kann und arbeiten darf.
Teil der Vermittlungsbereitschaft ist, dass Sie die Pflicht erfüllen, sich genügend persönlich um eine zumutbare Arbeit zu bemühen.
Sie müssen bereit sein, sich für Stellen zu bewerben, bei denen ein gewisses Mindest-Pensum gefordert wird.

Einhaltung der Kontrollvorschriften

Sie müssen an den monatlichen Beratungs- und Kontrollgesprächen beim RAV teilnehmen und die Auflagen des RAV erfüllen.
Dabei werden unter anderem die geleisteten Stellenbemühungen kontrolliert.