Absenzen/Feiertage/Ferien
Rechtsratgeber
GrundlageFerienanspruch im Arbeitsverhältnis
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Jugendliche bis zum 20. Altersjahr dürfen sich sogar fünf Wochen lang vom Berufsstress erholen. Ob ältere oder langjährige Mitarbeiter mehr als vier Wochen Ferien zugute haben, hängt vom Arbeitsvertrag oder Betriebsreglement ab. Auch viele Gesamtarbeitsverträge sehen einen höheren Ferienanspruch vor. Lesen Sie den ausführlichen Beobachter-Artikel: «Ferienbezug: Ihre Rechte und Pflichten».