Heirat, Wohnungswechsel, Behördengänge, Arztbesuche: Für solche Anlässe müssen Arbeitgeber ihren Angestellten Freizeit gewähren, sofern sich die Angelegenheit nicht in der ohnehin freien Zeit erledigen lässt. Allerdings legt das Gesetz nicht fest, wieviel Freitage einzuräumen sind. Es spricht lediglich von den «üblichen freien Stunden und Tagen». Die meisten Firmen regeln die Absenzenfrage in einem Personalreglement oder direkt im Arbeitsvertrag. Auch viele Gesamtarbeitsverträge enthalten entsprechende Bestimmungen. Ist nichts geregelt, kann man sich an folgende Richtlinien halten: