In der modernen Arbeitswelt finden flexible Arbeitszeitmodelle immer mehr Verbreitung. Gilt in einem Betrieb Gleitzeitarbeit, müssen die Angestellten nur während bestimmter Blockzeiten zwingend am Arbeitsplatz anwesend sein. Ansonsten können sie über ihre Arbeitszeit selbst entscheiden, solange sie insgesamt ihr Stundensoll erfüllen. Insofern liegt es auch in ihrem Verantwortungsbereich, innert nützlicher Frist für einen Ausgleich allfälliger Mehrarbeit zu sorgen. Ein positiver Gleitzeitsaldo ist daher von Überstunden im Sinne von Art. 321c OR zu unterscheiden. Beachten Sie hierzu die Gerichtsentscheide.