Arbeitnehmer müssen die vereinbarte Arbeitszeit einhalten. Kann der Arbeitgeber aber nicht genügend Arbeit zuweisen oder lässt er den Arbeitnehmer aus anderen Gründen nicht arbeiten, hat dieser trotz der unfreiwilligen Arbeitspause den vertraglichen Lohn weiterhin zugute. Er muss die ausgefallene Zeit auch nicht nacharbeiten. Die Fehlstunden dürfen auch nicht von den Ferien abgezogen werden. Angestellte mit fester wöchentlicher Arbeitszeit können also nicht einfach unbezahlt nach Hause geschickt werden. Sie können auch nicht gezwungen werden, kurzfristig stunden- oder tageweise Ferien zu beziehen. In solchen Fällen empfiehlt sich schriftlicher Protest (Musterbrief). Bieten Sie Ihre Arbeitskraft ausdrücklich an.