Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung
Rechtsratgeber
GrundlageArbeitszeugnis: Rechtsgrundlagen
Arbeitnehmende können vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen.
Es ist üblich, dass einem austretenden Mitarbeiter am letzten Arbeitstag ein Zeugnis ausgehändigt wird. Arbeitnehmende haben aber das Recht, jederzeit ein Zeugnis zu verlangen. Einen triftigen Grund schreibt das Gesetz nicht vor. Es empfiehlt sich, bei Beförderungen, Versetzungen und Chefwechsel jeweils ein Zwischenzeugnis zu verlangen.«Jederzeit» bedeutet, dass man das Zeugnis innert 2 bis 3 Wochen erhalten sollte.