Nach Gesetz haben Arbeitnehmende das Recht, jederzeit ein Arbeitszeugnis zu verlangen - also auch während der Dauer der Anstellung. In diesen Fällen - wenn das Arbeitsverhältnis noch andauert - spricht man von einem Zwischenzeugnis. Dies gilt auch dann noch, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt, die Kündigungsfrist jedoch noch nicht abgelaufen ist. Es empfiehlt sich, bei jedem Chefwechsel, jeder Versetzung oder Beförderung ein Zwischenzeugnis zu verlangen.