Gegenstände des Arbeitgebers zurückbehalten? (Retentionsrecht)
Hat ein Arbeitnehmer noch offene Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber, darf er unter gewissen Voraussetzungen Gegenstände, die dem Arbeitgeber gehören, zurückbehalten.
Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses alles zurückgeben, was er vom Arbeitgeber für die Ausübung der Arbeit erhalten hat (Geschäftswagen, Laptop, Handy etc.). Hat der Arbeitnehmer aber noch offene, fällige Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber, hat er ein sogenanntes Retentionsrecht. Das heisst, er kann die Gegenstände zurückbehalten, bis seine Forderungen erfüllt sind. Dabei muss es sich um bewegliche Sachen (allenfalls auch Wertpapiere) handeln, die sich rechtmässig und im Einverständnis mit dem Arbeitgeber in seinem Besitz befinden und die er auch privat nutzen durfte – z. B. einen Geschäftswagen, der dem Angestellten sowohl für geschäftliche wie auch private Fahrten zur Verfügung gestellt wurde. Nicht erlaubt wäre es, einfach Gegenstände vom Arbeitsplatz mit nach Hause zu nehmen, weil der Arbeitgeber den letzten Lohn noch nicht bezahlt hat.