Konflikte am Arbeitsplatz
Rechtsratgeber
GrundlageÄnderung des Arbeitsvertrages
Kurzfristige Änderungen Ihres Arbeitsvertrages müssen Sie nicht akzeptieren
Arbeitsverträge sind einzuhalten – seien sie nun mündlich oder schriftlich zustande gekommen. Das gilt für beide Parteien, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Nur im gegenseitigen Einvernehmen ist eine Auflösung des Vertrages oder die Änderung einzelner Vertragspunkte jederzeit möglich.