Ein Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen an der Arbeit verhindert ist, muss seine Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Wie er dies tut, ist gesetzlich nicht geregelt. Üblich ist ein Arztzeugnis. Dieses hat sich über Beginn, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit zu äussern. Eine genaue Diagnose fällt unter das Arztgeheimnis und muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.