Erwerbstätige Eltern, die für die Betreuung eines schwer erkrankten oder verunfallten Kindes einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub beziehen (seit 1.7.2021 möglich), geniessen einen befristeten Kündigungsschutz. Die Sperrfrist dauert so lange, wie der Anspruch auf den Betreuungsurlaub besteht: höchstens aber während sechs Monaten ab dem Tag, an dem der erste Taggeldanspruch entsteht. Ist der gesamte Urlaub vor Ablauf der sechs Monate bezogen, kann der Arbeitgeber schon vorher kündigen.