Kündigungen, die aus unlauteren Motiven ausgesprochen werden, sind missbräuchlich. Wird einem Angestellten nur deshalb gekündigt, weil er sich auf anständige Weise für seine Rechte gewehrt hat, weil seinem Chef seine politische Haltung nicht passt oder weil er bald in die RS muss, dann ist die Kündigung missbräuchlich (siehe Merkblatt). Laut Bundesgericht kann auch die Entlassung langjähriger älterer Mitarbeiter missbräuchlich sein. Lesen Sie dazu einen Beobachter-Artikel sowie die Gerichtsurteile.