Arbeitsverhältnisse, die fest für eine bestimmte Dauer abgeschlossen werden, enden ohne Kündigung zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine ordentliche vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Hängt die Dauer des Vertrages von einem künftigen Ereignis ab, muss dieses ausserhalb des Einflussbereiches beider Parteien liegen (z.B. Schneeschmelze oder Genesung von Herrn X). Unzulässig wäre es, wenn einer der Beteiligten allein beeinflussen könnte, wann dieses Ereignis eintritt. Werden mehrere befristete Verträge aneinandergereiht, spricht man von einem Kettenarbeitsvertrag.