Stirbt der Arbeitgeber, geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten ohne Unterbruch auf die Erben über. Es gelten die gleichen Regeln wie bei einem Firmenverkauf. Wenn der Arbeitnehmer den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Erben ablehnt, endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der gesetzlicheKündigungsfrist. Wollen die Erben das Arbeitsverhältnis nicht weiterführen, müssen sie unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.