Grundsätzlich ist es der werdenden Mutter überlassen, wann sie dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft offenbaren möchte. Abgesehen von besonderen Umständen ist sie nicht verpflichtet, den Arbeitgeber bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages oder während der laufenden Probezeit über eine bestehende Schwangerschaft zu informieren. Generell empfiehlt sich, den Arbeitgeber nicht zu früh einzuweihen. Der Kündigungsschutz bei Mutterschaft gilt während der ganzen Schwangerschaft und dauert bis 16 Wochen nach der Geburt. Während dieser rund 13 Monate ist ein blauer Brief ungültig. Besonders zu beachten ist aber, dass der Kündigungsschutz erst nach Ablauf der Probezeit beginnt.