Der optimale Güterstand und der beste Ehevertrag nützen nichts, wenn Sie im Krisenfall nicht nachweisen können, wem was gehört und in welche Gütermasse es fällt. Misslingt der Beweis, gilt Miteigentum je zur Hälfte und der Vermögenswert fällt bei der Errungenschaftsbeteiligung in die Errungenschaft, bei der Gütergemeinschaft ins Gesamtgut. Das deckt sich nicht immer mit der Realität.