Das Erbe annehmen?
Rechtsratgeber
GrundlageDas Erbe ausschlagen
Wer nicht Erbe sein will, kann die Erbschaft ausschlagen.
Mit dem Tod des Erblassers gehen alle seine Vermögenswerte, aber auch alle seine Schulden, automatisch auf seine Erben über (Universalsukzession). Will ein Erbe nicht Erbe bleiben - meist weil der Erblasser mehr Schulden als Vermögen hinterlässt - kann er die Erbschaft ausschlagen (siehe auch Ausschlagung und Bestattungskosten).