Mit dem Tod des Erblassers gehen alle seine Vermögenswerte, aber auch alle seine Schulden, automatisch auf seine Erben über (Universalsukzession). Will ein Erbe nicht Erbe bleiben – meist weil der Erblasser mehr Schulden als Vermögen hinterlässt – kann er die Erbschaft ausschlagen (siehe auch Ausschlagung und Bestattungskosten).