Dies ist ein einfaches Beispiel, wie man nach dem Tod eines Ehegatten den Nachlass bestimmt, indem zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt wird. Je nach Güterstand, Regelung im Ehevertrag und Vermögenszusammensetzung der Eheleute kann diese Berechnung auch komplizierter ausfallen.