Der Willensvollstrecker (umgangssprachlich auch Testamentsvollstrecker genannt), den der Verstorbene in seinem Testament oder Erbvertrag bestimmt hatte, erhält die Aufgabe, dem letzten Willen des Erblassers zum Durchbruch zu verhelfen. Insbesondere hat er nach dem Tod des Erblassers die Erbschaft zu verwalten, die testamentarischen Anordnungen zu vollziehen und die Erbteilung vorzubereiten. Für seine Bemühungen hat er Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.