Hier finden Sie eine Vorlage, wie Sie einen Erben von der gesetzlichen Ausgleichungspflicht im Erbfall befreien können. Denn wer nicht will, dass sein Kind den erhaltenen Erbvorbezug im Erbfall ausgleichen muss, kann seine Erben mit einer ausdrücklichen Anordnung von der gesetzlichen Pflicht zur Ausgleichung befreien.