Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
MustertextMustervorlage für die Befreiung von der gesetzlichen Ausgleichungspflicht im Erbfall
Mit einer ausdrücklichen Anordnung können Sie festhalten, dass sich Ihr Kind die Schenkung im Erbfall nicht anrechnen lassen oder anders gesagt nicht ausgleichen muss.
Hier finden Sie eine Vorlage, wie Sie einen Erben von der gesetzlichen Ausgleichungspflicht im Erbfall befreien können. Denn wer nicht will, dass sein Kind den erhaltenen Erbvorbezug im Erbfall ausgleichen muss, kann seine Erben mit einer ausdrücklichen Anordnung von der gesetzlichen Pflicht zur Ausgleichung befreien.