Unter einer Nacherbeneinsetzung versteht man die zeitlich gestaffelte Begünstigung zweier Personen hinsichtlich des gleichen Nachlasses. Zunächst tritt der Vorerbe die Erbschaft an und erwirbt diese zu Eigentum. Bei seinem Tod geht diese Erbschaft nicht an seine gesetzlichen Erben, sondern muss an die im Vorfeld von der Erblasserin bestimmten Nacherben ausgeliefert werden. Die Vor- und Nacherbeneinsetzung darf nicht mit dem Erbvorbezug, also der Begünstigung eines Erben zu Lebzeiten, verwechselt werden.